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Ratschenzurrgurt

Bin ich als Fahrer auch für die Ladungssicherung verantwortlich?
Antwort: Ja, der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Absender oder durch den Zoll verplombt wurde.

Darf die Polizei mir verbieten weiterzufahren, wenn ich eine Ladung nicht genügend gesichert habe?
Antwort: Ja, die Polizei darf die Weiterfahrt untersagen, wenn von der mangelhaft gesicherten Ladung eine Gefahr ausgeht.

Muss ich ein Bußgeld bezahlen, wenn ich eine Ladung nicht genügend gesichert habe?
Antwort: Laut Bußgeldkatalog ist je nach Sachverhalt ein Bußgeld in Höhe von 35 oder von 50 € vorgesehen. Ob ein Bußgeld bezahlt werden muss und wie hoch es festgesetzt wird, hängt letztendlich von der Entscheidung des Richters ab.



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